Flimmer Görlitz

Denn durch das aktive Denken kommen wir dazu,
in den Gedanken wiederum herzhafte Kräfte zu haben.

Rudolf Steiner, Pädagogischer Jugendkurs

In über 100 Jahren Geschichte der Anthroposophischen Gesellschaft hat es immer wieder Situationen gegeben, in denen durch Beschuldigungen, Verdächtigungen und das unreflektierte Weitergeben von Vorwürfen und Behauptungen tiefes Leid entstanden ist. Oft wurden solche Anschuldigungen übernommen, ohne dass sie von den Beteiligten selbst sorgfältig geprüft oder hinterfragt wurden. Dieses Muster hat nicht nur in der Gesellschaft, sondern auch innerhalb der Waldorfschulbewegung zu schmerzlichen Erfahrungen und Spaltungen geführt.

Als Waldorfschulen tragen wir Verantwortung – für die Bildung der Kinder ebenso wie für die Qualität unseres gemeinsamen Handelns. Grundlage sind dabei sowohl die gesetzlichen Vorgaben – im konkreten Fall im Freistaat Sachsen – als auch das anthroposophische Menschenbild Rudolf Steiners, das jedem Menschen Freiheit, Würde und Entwicklung zuschreibt. Daraus erwächst der Auftrag, eine Kultur der Offenheit und des Dialogs zu pflegen – auch im Umgang mit unterschiedlichen politischen oder weltanschaulichen Haltungen innerhalb der Schulgemeinschaft, solange die Menschenwürde gewahrt bleibt. Eine Praxis des schnellen Ausschlusses, wie im aktuellen Fall, steht diesem Anspruch entgegen. Sie birgt pädagogische und rechtliche Risiken und untergräbt das Vertrauen in die Schule und ihre öffentliche Wahrnehmung. Gerade im sensiblen gesellschaftlichen Umfeld Ostdeutschlands braucht es Besonnenheit, Güte und rechtliche Klarheit.

Die Schule in Görlitz ist in einem Prozess, der Zeit, Vertrauen und Entwicklungsraum braucht. Die Menschen vor Ort verfügen über die nötige Achtsamkeit und ein solides Fundament, um damit umzugehen. Auch wenn die Selbstverwaltung im konkreten Fall herausgefordert wurde, dürfen wir Vertrauen in die Schulgemeinschaft haben. Zugleich kann jede Waldorfschule für sich reflektieren, wie tragfähig ihre eigenen Strukturen der Selbstverwaltung in vergleichbaren Konfliktsituationen wären:

Chronik Flimmer Görlitz

14.04.25 – Sommerschule am Schloss – Flyer als PDF auf Webseite des Schlosses

16.07.25 – Artikel auf Flimmer-Media

18.07.25 – Kleine Anfrage eines Abgeordneten von Bündnis 90 / Die Grünen im Sächsischen Landtag sowie 02.09.25 – Antwort des Sächsischen Innenministeriums

22.07.25 – Vorstandssitzung der FWS Görlitz: Entscheidung, die Zusammenarbeit mit der Lehrerin zu beenden

25.07.25 – Presseinfo der FWS Görlitz (Stand 17.10. gelöscht – hier der ursprüngliche Text)

03.08.25 – Waldorfpädagogik in Ferienspaßform als gesellschaftlicher Kompass – Artikel im Niederschlesischen Kurier

09/25 – Waldorfschule: Aufruf zur Demokratie – Artikel in der Info3

10/25 – Leserbriefe zum Info3-Artikel

11/25 – Leserbriefe zum Info3-Artikel

12/25 – Leserbrief zum Info3-Artikel

FWS Görlitz intern

07.08.25 – Sondersitzung des Elternrats mit Anhörung der Lehrerin

12.08.25 – Einladung zum Schulrat (durch den Elternrat)

18.08.25 – Stellungnahme des Vorstands an die Schulgemeinschaft zum Schulrat

21.08.25 – geplanter Schulrat (fand nicht statt)

25.08.25 – Offene Vorstandssitzung für Elternrat (Protokoll liegt der Initiative Waldorfeltern vor)

seit 09.25 – Gruppe engagierter Menschen, die offene Fragen zum Thema innerhalb der Schulgemeinschaft bewegen

17.09.25 – Stellungnahme der Regionalkonferenz der Waldorfschulen Mitte-Ost an den Elternrat

Fakten-Check

Zur sachlichen und transparenten Einordnung der aktuellen Situation stellen wir im Folgenden die wesentlichen Fakten zu den Vorwürfen gegen die Lehrerin dar – bezugnehmend auf die Aussagen im Flimmer-Blog, die Pressemitteilung der Freien Waldorfschule Görlitz und den Leserbrief des Bundes der Freien Waldorfschulen in der info3.

Aussagen im Blogartikel

1.1. Aussage von Flimmer-Media:
„Das Schloss Ober-Neundorf dient der völkischen Anastasia-Bewegung, die vom Verfassungsschutz 2023 als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft wurde, als Bildungs- und Veranstaltungsort.“

1.1. Fakten-Check:
Das Schloss Ober-Neundorf wurde in der Vergangenheit bereits zweimal als außerschulischer Lernort durch die betreffende Lehrerin im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Freie Waldorfschule Görlitz genutzt.

Bis zur Veröffentlichung des Blogartikels im Flimmer-Blog gab es seitens der Schule keine Anweisung oder Verfügung, die eine Nutzung des Schlosses als Lernort untersagte. Vor diesem Hintergrund durfte die Lehrerin davon ausgehen, dass auch die Nutzung im Rahmen der Sommerschule – also in ihrer Freizeit und außerhalb des regulären Schulbetriebs – zulässig sei.

Das Sächsische Innenministerium stellte am 02.09.25 im Rahmen einer Antwort auf eine zum Flimmer-Artikel gestellten ‚Kleinen Anfrage‘ eines Abgeordneten der Fraktion Bündnis90 / Die Grünen fest, dass es sich bei der Anastasia-Bewegung in Sachsen nicht um eine Bewegung mit erwiesen extremistischen Bestrebungen handelt.

Gestellt wurde diese Anfrage aufgrund des Flimmer-Artikels – und wie in Punkt 3.1. erwähnt, wurde sie letztlich zum auslösenden Moment für die Beendigung der Zusammenarbeit mit der Lehrerin.

1.2. ‚Aussage‚ von Flimmer-Media:
Wenngleich es im Text nicht explizit formuliert wird, arbeitet der Artikel mit einer suggestiven Darstellung, die den Eindruck erweckt, im Rahmen der ‚Sommerschule am Schloss‘ sei Schetinin-Pädagogik praktiziert worden.

1.2. Fakten-Check:
Diese Aussage ist falsch. 

Es fand keine Schetinin-Pädagogik bei der Sommerschule am Schloss statt – weder durch die Lehrerin selbst noch durch andere freiwillige Mitarbeiter.

👉 Impuls für die Oberstufe, um an dem ‚Fall Flimmer-Görlitz‘ praxisnah zu lernen:

Hier lässt sich gut erkennen, wie Sprache unser Denken lenkt, indem mit sprachlichen Mitteln ein bestimmter Eindruck erzeugt wird, ohne dass etwas direkt behauptet wird. Die Autorin nutzt dabei kommunikative Strategien wie Suggestion, Framing und implizite Andeutung, um beim Publikum eine bestimmte Interpretation nahezulegen.

Im konkreten Fall entsteht der Eindruck, dass im Rahmen der „Sommerschule am Schloss“ Schetinin-Pädagogik praktiziert worden sei – obwohl das nirgendwo explizit behauptet wird. Es wird also kein klarer Fakt genannt, aber so formuliert, dass Leserinnen und Leser genau diesen Schluss ziehen könnten.

Warum ist das problematisch?
Solche sprachlichen Andeutungen können in späteren Berichterstattungen oder Diskussionen unkritisch übernommen werden. Dann steht das, was ursprünglich nur vorsichtig angedeutet wurde, plötzlich als vermeintlicher Fakt im Raum – und eine spätere Richtigstellung ist deutlich schwieriger, weil sich der Eindruck bereits verfestigt hat.

Aussagen in der Pressemitteilung der FWS Görlitz 

2.1. Aussage des Vorstands der FWS Görlitz:
„Gegen eine Honorarkraft der Waldorfschule Görlitz wurde der Verdacht laut, mit einer antisemitischen Bewegung in Verbindung zu stehen. Die Waldorfschule Görlitz handelt: Sie hat mit sofortiger Wirkung die Zusammenarbeit mit der Freien Mitarbeiterin beendet.“

und weiter:

2.2. Aussage des Vorstands der FWS Görlitz:
„Die neuen Informationen über das private Engagement der Lehrerin in der von einer antisemitischen und kulturrassistischen Grundhaltung geprägten Anastasia-Bewegung machen eine weitere Arbeit der Freien Mitarbeiterin an unserer Waldorfschule unmöglich.“

2.1. / 2.2. Fakten-Check:
Dieser Verdacht wurde aufgrund des Flimmer- Artikels geäußert. Er ist weder bewiesen, noch ist er wahr. 

Der Verdacht begründet sich rein auf den Aussagen eines Flimmer Blogs. dessen Ziel es scheint, Anthroposophie und Waldorfpädagogik mit Rechtsextremismus in Zusammenhang zu bringen. 

Aktuell ist in der Schweiz ein Verfahren gegen die Aktivistinnen des Blogs anhängig; das Ergebnis bleibt abzuwarten.

Dass sich die Behauptung in der Pressemitteilung der Freien Waldorfschule Görlitz rein auf den Blog-Artikel begründet, macht der Geschäftsführer der Freien Waldorfschule Görlitz in einer Email vom 22.07.25, die die Zusammenarbeit mit der Lehrerin beendet. Der Vorstand der Freien Waldorfschule Görlitz bestätigte in einer offenen Vorstandssitzung am 25.08.25, dass mit dem Moment, in dem der Sächsische Landtag durch die Kleine Anfrage in die Angelegenheit einbezogen wurde, der Versuch, an der Lehrerin festzuhalten, beendet wurde.

Nach Aussage des Vorstands spielte dabei insbesondere die Beratung durch den Bund der Freien Waldorfschulen und dessen Erfahrungswerte aus anderen Schulen eine entscheidende Rolle. Ungeachtet der Selbstverwaltungsprozesse innerhalb der Schule sieht sich der Vorstand in seiner klaren und zügigen Entscheidung bestätigt.

2.3. Aussage des Vorstands der FWS Görlitz:
„Die betreffende Person war an der Freien Waldorfschule Görlitz in keinem Angestellten-Verhältnis, sondern nur bei Bedarf als freie Mitarbeiterin tätig.“

2.3. Fakten-Check:
In der Vergangenheit war dies zutreffend. 

In den letzten Monaten jedoch hat die Lehrkraft vermehrt Epochen übernommen, um personelle Lücken im Unterricht abzudecken. Für das Schuljahr 2025/26 war sie vollständig im Epochenplan eingeplant, was durch die vorliegenden Planungsunterlagen eindeutig belegt ist.

Vor diesem Hintergrund liegt die begründete Annahme nahe, dass die tatsächliche Tätigkeit der Lehrkraft inzwischen nicht mehr der einer freien Honorarkraft entspricht, sondern vielmehr den Kriterien eines regulären Angestelltenverhältnisses nahekommt.

2.4. Aussage des Vorstands der FWS Görlitz:
„Während Corona-Zeiten trat sie allerdings negativ in Erscheinung, indem sie sich bei Montags-Demos gegen die Corona-Maßnahmen aussprach. Der Vorstand der Freien Waldorfschule Görlitz bestellte sie damals unverzüglich zu einem Klärungsgespräch ein. In diesem Gespräch wurde der freien Mitarbeiterin unmissverständlich deutlich gemacht, dass ihre private Meinung keinesfalls mit der Linie der Waldorfschule vereinbar ist und sie Ihre Meinung nur als Privatperson kundtun dürfe. In diesem Gespräch mit dem Vorstand versicherte sie damals, dass sie die Freie Waldorfschule Görlitz in ihren privaten Aktivitäten nicht mehr erwähnen würde.“

2.4. Fakten-Check:
Die Lehrerin hat weder bei den Corona-Demonstrationen noch bei der Sommerschule am Schloss einen Bezug zur Freien Waldorfschule Görlitz hergestellt. Dass die Medien selbst dies tun, liegt nicht in der Verantwortung der Lehrerin.

Es ist nicht richtig, dass der Vorstand die Lehrerin unverzüglich einbestellte. Es gab ein Gespräch zu einem späteren Zeitpunkt, bei dem ein achtsamer Umgang mit Medien angemahnt wurde. An diese Vereinbarung hielt sich die Lehrerin zu jeder Zeit.

Im aktuellen Fall gab sie auf dem Flyer lediglich ihre Berufsbezeichnung an: Maschinenbauingenieurin und Waldorfpädagogin für Mathematik und Naturwissenschaften. Der Bezug zur Freien Waldorfschule Görlitz wurde nicht durch die Lehrerin, sondern durch die Bloggerin hergestellt.

Anmerkung:
Dass es auch heute noch als negativ bewertet wird, wenn Menschen sich während der Corona-Zeit kritisch zu den Maßnahmen positioniert haben – und dies nun sogar in der aktuellen Pressemitteilung thematisiert wird – ist angesichts der mittlerweile belegten Fehlentscheidungen in der Corona-Politik nur schwer nachvollziehbar. Es scheint dringend eine Aufarbeitung dieses Kapitels innerhalb der Waldorfwelt notwendig!

2.5. Aussage des Vorstands der FWS Görlitz:
„Grundsätzlich gilt: Die Freie Waldorfschule Görlitz fühlt sich dem sächsischen Schulgesetz verpflichtet. Rassistische oder antisemitische Diskriminierung, völkische Vorstellungen und Ausgrenzungsphantasien haben an unserer Schule keinen Platz – genauso wenig wie an den 255 anderen Waldorfschulen in Deutschland. Sie sind im Bund der Freien Waldorfschulen organisiert. Dieser steht fest auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik und lehnt jede Form von Extremismus, Ausgrenzung oder Diskriminierung ab.“

2.5. Fakten-Check:
Dieser Grundsatz sollte gleichermaßen für rechts- wie auch linksextremistisch motivierte Diskriminierung und Ausgrenzung gelten.

Der Bund der Freien Waldorfschulen (BdFWS) vertritt ein stark links geprägtes Demokratieverständnis. Beispielsweise formulierte der Bund der Freien Waldorfschulen einen konkreten Ausgrenzungsauftrag gegenüber Angehörigen bestimmter Parteien und Gruppierungen zu Beginn 2024 (vgl. Aufruf zur Demokratie 31.01.24)

Dies steht im Widerspruch zu den sächsischen Schulgesetzen für staatlich genehmigte Schulen in Freier Trägerschaft (Ersatzschulen): Politische oder weltanschauliche Vielfalt von Schülern, Eltern und Mitarbeitenden ist zu respektieren, solange sie nicht den pädagogischen Auftrag oder die Schulordnung verletzt.

Aussagen im Leserbrief des Vorstandes des Bundes der Freien Waldorfschulen in der Info3 vom Oktober 2025

3.1. Aussage des Vorstandes des BdFWS:
„Keine Schule trifft voreilig und spontan Personalentscheidungen, weil sie sich abhängig macht von „Stimmen von außen“.“

3.1. Fakten-Check:
Im vorliegenden Fall bestand bis zur Veröffentlichung des Artikels auf dem Blog Flimmer kein Zweifel daran, die betreffende Kollegin ab dem neuen Schuljahr vollständig ins Kollegium zu integrieren. Am 21.07.25, also einen Tag vor der Mitteilung über die Beendigung der Zusammenarbeit, erhielt sie hierfür vom Oberstufenkoordinator der Schule den Jahresplan für das Schuljahr 2025/26.

Erst nach Erscheinen des Flimmer-Artikels, auf den die Schule durch den Bund der Freien Waldorfschulen hingewiesen wurde, wurde die Personalie kurzfristig auf einer außerordentlichen Vorstandssitzung am 22.07.25 thematisiert.

In dieser Sitzung wurde reflektiert, dass die Kollegin während der Corona-Zeit durch ihr gesellschaftliches Engagement bereits öffentlich in Erscheinung getreten war – unter anderem durch ein Interview, das ihr Engagement in einem ZDF-Beitrag in Verbindung mit der Schule brachte. Diese Verbindung wurde durch den Fernsehsender, nicht durch die Lehrerin hergestellt.
Zu dem Vorfall gab es zu jener Zeit ein Gespräch im Vorstand und mit der Lehrerin zum Umgang mit der Presse.

Während der Vorstandssitzung am 22.07.25 ging ein Anruf des Bundes der Freien Waldorfschulen ein, der auf eine Kleine Anfrage eines Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag hinwies, welche sich auf den Flimmer-Artikel bezieht. Diese Anfrage basierte somit auf einer, wie wir inzwischen wissen, falschen Meldung.

Nichtsdestotrotz nahm der Vorstand den Hinweis auf die Kleine Anfrage mit ungeprüftem Inhalt zum unmittelbaren Anlass, sich – ohne Anhörung der betroffenen Kollegin und Prüfung des Sachverhaltes bzw. Abwarten einer Antwort des Sächsischen Innenministeriums – von ihr zu trennen. Ein entsprechendes Schreiben wurde vom Geschäftsführer noch am gleichen Nachmittag versandt.

Die Entscheidung wurde somit:

  • innerhalb weniger Stunden
  • unter Einfluss von Stimmen von außen
  • ohne Prüfung der geäußerten Vorwürfe
  • ohne Anhöhrung der Lehrerin
  • ohne Beteiligung des Personalkreises, dem eigentlich zuständigen Gremium für Personalfragen im pädagogischen Bereich,

ausschließlich vom Vorstand im Alleingang getroffen.

Der Elternrat der Freien Waldorfschule wurde über den Vorgang durch den Vorstand am 25.08.25 in einer öffentlichen Vorstandssitzung ausführlich informiert. Bei dieser Sitzung zeigten sich Widersprüche und unbeantwortete Fragen, die nun in einem Team engagierter Menschen innerhalb der Schulgemeinschaft bewegt werden.

3.2. Aussage des Vorstandes des BdFWS:
„Auch ist es schlicht unmöglich, solche Entscheidungen in Schulgemeinschaften diskutieren zu lassen.

Um diese zu fällen, gibt es eine qua Satzung legitimierte und gewählte Vertretung, die allerdings auf verlorenem Posten in der Stimmungsmache steht, da sie aus Persönlichkeitsschutzgründen nicht offen reden kann – Betroffene und ihre Anhänger:innen jedoch munter ausbreiten können, was ihnen in den Sinn kommt.“

3.2. Fakten-Check:
In einer selbstverwalteten Schule wie der Freien Waldorfschule Görlitz wäre es aus Sicht vieler Beteiligter geboten gewesen, die Personalfrage im zuständigen Gremium – dem Personalkreis, sowie der Schulführungskonferenz – ausführlich zu beraten.
Dass die Entscheidung stattdessen unter dem unmittelbaren Eindruck äußerer Einflussnahme und ohne Beteiligung des Kollegiums innerhalb weniger Stunden vom Vorstand allein getroffen wurde, steht im Widerspruch zu den Grundsätzen der kollegialen Selbstverwaltung und Entscheidungsfindung an Waldorfschulen.

Im Rahmen eines Schulrates wäre es – im Sinne eines transparenten und vertrauensbildenden Austauschs – möglich, einzelne Gesprächspunkte im Einvernehmen aller Anwesenden von der Vertraulichkeit auszunehmen, sofern die betroffene Lehrerin dies ausdrücklich wünscht und die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten gewahrt bleiben.

3.3. Aussage des Vorstandes des BdFWS:
„Eine Verquickung der Waldorfpädagogik sowohl mit der Anastasia-Bewegung als auch mit der mit ihr in Verbindung stehenden Schetinin-Pädagogik ist inakzeptabel.“

3.3. Fakten-Check:
Dieser Vorwurf ist vom Bund der Freien Waldorfschulen an den Blog Flimmer zu richten, der dies offenbar zum zentralen Zweck seines Wirkens erhoben hat – nicht jedoch an eine Lehrerin, die Waldorfpädagogik schlicht außerhalb der Mitgliedsschulen des Bundes der Freien Waldorfschulen praktiziert.

Dies übrigens überaus erfolgreich und als wertvolle Werbung für die Waldorfpädagogik und für die regionale Schule (vgl. Artikel ‚Niederschlesischer Kurier‘).

3.4. Aussage des Vorstandes des BdFWS:
„Da Elemente dieser Pädagogik im fraglichen Sommercamp ausprobiert wurden, ist es ebenso inakzeptabel zu behaupten, dass die Honorarkraft diesen Zusammenhang als „Kontaktschuld“ erlitten habe.“

3.4. Fakten-Check:
Es wurde keine Schetinin-Pädagogik während der Schulwoche am Schloss praktiziert oder ausprobiert. 

👉 Impuls für die Oberstufe:
Hier passiert nun in der Kommunikation das, was unter Pkt. 1.2. als Kommunikationsstrategie angesprochen wurde: Suggestion / Implizite Andeutung.

Der Bund der Freien Waldorfschulen behauptet in seinem Leserbrief, die im Blogartikel kritisierte Schetinin-Pädagogik habe während der Schulwoche am Schloss tatsächlich stattgefunden – was nachweislich nicht der Fall ist. Während der ursprüngliche Flimmer-Blogartikel diese Behauptung so nicht aufstellte, wird sie durch den Leserbrief des BdFWS nun rückwirkend als faktische Grundlage dargestellt. Ob dies bewusst geschieht oder unbewusst, ist letztlich zweitrangig – entscheidend ist, dass es geschieht.

Mit Blick auf die Lehrerin verdichten sich die Anzeichen, dass die Entscheidung zur Beendigung der Zusammenarbeit weniger durch pädagogische Aspekte oder die Inhalte der Schulwoche am Schloss begründet war, sondern vielmehr durch die Corona-Vorgeschichte und eine unterstellte Kontaktschuld der Lehrkraft im Hinblick auf das Schloss Ober-Neundorf.

Dies wird zwar an entsprechender Stelle im Leserbrief vehement dementiert, steht jedoch zunehmend im Widerspruch zum tatsächlichen Ablauf der Ereignisse.

👉 Was ist Kontaktschuld?
Eine Person wird nicht aufgrund eigener Handlungen verurteilt, sondern allein wegen eines tatsächlichen oder unterstellten Kontakts zu anderen – oft kontroversen oder extremen – Personen oder Gruppen.

Ein solches Vorgehen ist unethisch, da es individuelle Verantwortung durch bloße Assoziation ersetzt und das Prinzip der Unschuldsvermutung ebenso verletzt wie den Anspruch auf differenzierte und faire Beurteilung.

Besonders problematisch wird es, wenn diese Form der Kontaktschuld auch auf jene ausgeweitet wird, die sich um transparente Aufklärung der Ereignisse bemühen.

Autorität durch Hierarchie!?

Wenn eine Institution wie ein Bundesverband Bewertungen wie im aktuellen Fall trifft, fühlen sich einzelne Lehrkräfte oder Eltern schnell wie David im Kampf gegen Goliath. Besonders dann, wenn Vertreter der Institutionen – sei es auf Ebene der Schule oder des Bundesverbands – die Eltern nicht als ernstzunehmende Gesprächspartner behandeln, sondern sie in ihrer fachlichen Kompetenz herabsetzen und wie hier als ‚Anhänger:innen‘ diffamieren.

Freiheit zeigt sich dort, wo Menschen den Mut haben, ungerechtfertigte Machtverhältnisse zu hinterfragen – besonders dann, wenn sie dem Prinzip der Selbstverwaltung widersprechen.

Schreibt uns gern,
wenn Ihr die Görlitzer Schule oder das Wirken der Initiative Waldorfeltern, die Dreigliederungs-Idee in den Waldorfschulen zu leben, unterstützen möchtet.

Auch bei Fragen oder wenn Ihr Euch Unterstützung für Eure Schule wünscht, sind wir gerne für Euch da!